Aufnahmekriterien
Nach § 46 des „Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen" (§ 46 SchG) entscheidet allein der Schulleiter über die Aufnahme in die Schule. Gäbe es genügend Gesamtschulen, könnte jedes Kind aufgenommen werden, das in die Klasse 5 versetzt ist.
Bei Anmeldeüberhängen allerdings (Die Gesamtschule Velbert hatte in den letzten Schuljahren oft mehr als doppelt so viele Anmeldungen wie sie aufnehmen konnte) muss nach Kriterien entschieden werden, die ein ausgewogenes Verhältnis der Schüler/innenpopulation sichern.
Kriterien:
- Ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf schulische Leistung und Geschlecht.
- Soziale Härtefälle können in beschränktem Umfang unabhängig von den genannten Kriterien aufgenommen werden.
- Sind nach diesem Verfahren nicht alle Plätze vergeben, entscheidet das Los.
Die Gesamtschule braucht eine ausgewogene Schülerschaft mit Schülerinnen und Schülern aus allen gesellschaftlichen Schichten und auch aus allen Leistungsbereichen!
Es werden also gleich viele Mädchen und Jungen aufgenommen und je 50 % Kinder mit besseren bzw. mit schlechteren Schulleistungen, nicht etwa die (in sechs Parallelklassen á 29 Kindern zu unterrichtenden 174) „leistungsbesten“ Kinder.
Ausgewogen heißt z. B.: Ungefähr die Hälfte der aufgenommenen Kinder (etwa 90) hat einen Notenschnitt von 2,8 und / oder schlechter, die andere Hälfte von 2,7 bis 1,0.
Und so wird der Schnitt ermittelt:
Grundlage ist das erste Halbjahreszeugnis der vierten Klasse; zunächst wird der Durchschnitt der drei Noten im Bereich Sprache errechnet, anschließend wird die Durchschnittsnote der Fächer Sprache, Mathematik und Sachkunde gebildet.
Es werden auch die Leistungen in den anderen Fächern und in vorangegangenen Zeugnissen gesehen, wie auch soziale Kompetenzen im Hinblick auf Besonderheiten des Ganztagsbetriebes.
| Ein Beispiel | ||
| Durchschnitt der drei Sprachnoten | ||
| Lesen: 3, Rechtschreibung: 4, mdl.Sprachgebrauch: 4 | (11 / 3 ) = 3,66 |
| Sprache: | 3,66 | |
| Mathematik: | 2,0 | |
| Sachkunde: | 1,0 | Durchschnittsnote insgesamt (6,66 / 3) = 2,22 |
Abschließend muss noch einmal betont werden, dass dieses Verfahren nur deshalb nötig ist, weil es zur Aufnahme nicht genügend Gesamtschulplätze gibt und dass jedes Kind, das in die Klasse 5 versetzt wird, unabhängig von seinen Noten eine gute Chance hat, in die Gesamtschule aufgenommen zu werden.